Das Haupteinsatzgebiet von Antirutschmatten ist die Ladungssicherung beim Gütertransport.
Entscheidend für die Wirksamkeit von Antirutschmatten ist der Gleitreibungsbeiwert µ. Die Gleitreibung der Antirutschmatte soll die nötige Haftung
zwischen Transportgut und Matte aufbringen. Ebenso wichtig ist die Haftung zwischen Antirutschmatte und der Transportfläche des Fahrzeugs.
Unsaubere Transportflächen können die Gleitreibung (durch Sand, Öl und dergleichen) wesentlich reduzieren.
Kräfte in Fahrtrichtung (Bremsung und Beschleunigung) und seitliche Kräfte (in Links- Rechtskurven) soll die Antirutschmatte aufnehmen.
Vertikale Kräfte (durch Fahrbahnunebenheiten) können die Wirkung der Gleitreibung auf Null reduzieren. Die Ladung muss deshalb mit Zurrgurten gehalten werden.
Bautenschutzmatten sind im allgemeinen wegen ihrer geringen Zugfestigkeit, Reißdehnung und Flächenpressung als Antirutschmatten ungeeignet.
Gemäß VDI 2700 soll bei Antirutschmatten die Zugfestigkeit mindestens 0,6 N/mm² und die Reißfestigkeit über 60% betragen.
Um Zugfestigkeiten von 3,0 N/mm² zu erreichen, werden Antirutschmatten aus Gummigranulat durch solche aus Vollmaterial ersetzt.
Die Flächenpressung liegt zwischen 150 und 500 t/m².
Die Antirutschmatte soll unter dem Frachtgut hervorstehen, damit sie bei Kontrollen sofort sichtbar ist.
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http://www.plattenlager.beepworld.de/antirutschmatte.htm
Tags: antirutschmatten, anti slip mats, VDI 2700, DIN EN 12195, ladungssicherung, gummigranulat, gleitreibung, zugfestigkeit, reissdehnung, flächenpressung.